Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gänsemarkt-Loft GmbH & Co. KG — nachstehend „Servicegeber“ genannt —

 

1. Geltungsbereich; Form

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen, die der Servicegeber gegenüber seinen Vertragspartnern erbringt.

1.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Servicegeber ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zustimmt.

2. Leistungsangebot des Servicegebers

2.1 Der Servicegeber bietet Dritten (nachfolgend „Servicenehmer“) verschiedene Leistungspakete an. Diese können insbesondere die Überlassung von Büros, Arbeitsplätzen, Meeting- und Konferenzräumen, die Zurverfügungstellung einer Geschäftsadresse mit Postservices im vom Servicegeber betriebenen Businesscenter Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg (nachfolgend „Standort“), sowie zusätzliche Dienstleistungen umfassen.

2.2 Soweit der jeweilige mit dem Servicegeber geschlossene Service- und Nutzungsvertrag die Nutzung von Büros, Arbeitsplätzen, Meeting- oder Konferenzräumen oder sonstigen Einrichtungen des Standorts vorsieht, ist der Servicenehmer berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen durch natürliche Personen nutzen zu lassen, die für den Servicenehmer tätig sind oder von diesem zur eigenständigen Nutzung autorisiert wurden (nachfolgend „Nutzer“). Der Servicegeber kann verlangen, dass der Servicenehmer die Nutzer vor Beginn der Nutzung namentlich in Textform benennt. Änderungen der benannten Nutzer sind dem Servicegeber rechtzeitig in Textform mitzuteilen.

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils mit dem Servicenehmer geschlossenen Service- und Nutzungsvertrag sowie, soweit einschlägig, aus ergänzenden Buchungen und der jeweils gesondert ausgewiesenen aktuellen Leistungs- und Preisliste.

3. Nutzungszweck

3.1 Der Servicegeber stellt dem Servicenehmer die angebotenen Leistungen (vgl. Ziff. 2 in Verbindung mit der Leistungs- und Preisliste und dem jeweils gesondert abzuschließenden Service- und Nutzungsvertrag) ausschließlich zu geschäftlichen oder beruflichen Zwecken zur Verfügung. Soweit Büros überlassen werden, ist deren Nutzung auf den üblichen Bürobetrieb beschränkt.

3.2 Die Inanspruchnahme der Leistungen des Servicegebers zu Zwecken, die gegen Gesetze, behördliche Anordnungen oder die guten Sitten verstoßen und/oder den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit des Standorts oder die berechtigten Interessen anderer Nutzer erheblich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen.

3.3 Soweit der jeweilige Service- und Nutzungsvertrag die Nutzung von Büros, Arbeitsplätzen, Meetingoder Konferenzräumen oder sonstigen Einrichtungen des Standorts vorsieht, sind insbesondere folgende Nutzungen unzulässig:

• handwerkliche Dienstleistungen

• die Produktion von Waren, inklusive der Verpackung und des Versands

• Aktfotografie und -malerei, erotische und sexuelle Dienstleistungen, inklusive des Angebots von Escort-Diensten

• (partei-)politische Betätigungen

• jegliche Betätigungen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind und darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (verfassungsfeindliche Aktivitäten) und/oder die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören

3.4 Der Servicenehmer verpflichtet sich, den Servicegeber vor Abschluss des jeweiligen Service- und Nutzungsvertrages wahrheitsgemäß über Inhalt, Art und Zweck der beabsichtigten Nutzung zu informieren.

3.5 Nutzt der Servicenehmer die Leistungen des Servicegebers für einen ausgeschlossenen Zweck, so ist der Servicegeber berechtigt, den betreffenden Service- und Nutzungsvertrag mit dem Servicenehmer außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der Servicenehmer trotz Abmahnung die ausgeschlossene Nutzung fortsetzt. Bei einem Verstoß gegen Ziff.
3.4 ist der Servicegeber ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.

Weitergehende Rechte und Ansprüche des Servicegebers, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben von einer außerordentlichen Kündigung unberührt.

4. Besondere Nutzungen und Veranstaltungen

4.1 Nutzungen am Standort, die über den nach Ziff. 3.1 zulässigen üblichen Bürobetrieb hinausgehen, insbesondere Veranstaltungen, Feiern und Partys, Foto- und Filmaufnahmen oder vergleichbare Aktivitäten, sind unabhängig davon, ob sie geschäftlichen oder privaten Zwecken dienen, nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Servicegebers in Textform zulässig.

4.2 Der Servicegeber kann die Zustimmung nach Ziff. 4.1 von der Einhaltung bestimmter Bedingungen abhängig machen, insbesondere von Sicherheitsvorgaben, Versicherungsschutz, einer maximalen Teilnehmerzahl, Reinigungspflichten und/oder einer zusätzlichen Vergütung.

4.3 Bei Verstößen gegen die vorstehenden Regelungen ist der Servicegeber berechtigt, die Nutzung oder Veranstaltung zu untersagen oder abzubrechen.

4.4 Der Servicenehmer haftet gegenüber dem Servicegeber für Schäden, die im Zusammenhang mit einer nach Ziff. 4.1 zustimmungspflichtigen Nutzung oder Veranstaltung am Standort entstehen, soweit er diese zu vertreten hat. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, denen der Servicenehmer Zutritt zum Standort gewährt oder ermöglicht hat. Die Haftung umfasst insbesondere Schäden an Einrichtungsgegenständen, Gebäudeteilen, technischen Anlagen sowie Mehrkosten für Reinigung, Reparatur und Sicherheitsmaßnahmen.

5. Vertragsschluss und Vertragsabwicklung

5.1 Der Vertragsschluss zwischen dem Servicegeber und dem Servicenehmer erfolgt in Schriftform, soweit sich aus diesen AGB oder dem jeweiligen Service- und Nutzungsvertrag nichts Abweichendes ergibt.

5.2 Nutzer sind berechtigt, Zusatzleistungen im Zusammenhang mit dem bestehenden Service- und Nutzungsvertrag im Namen und auf Rechnung des Servicenehmers zu buchen. Entsprechende Buchungen werden dem Servicenehmer berechnet. Zum Abschluss neuer Service- und Nutzungsverträge sowie zur Änderung oder Beendigung bestehender Verträge sind Nutzer nicht berechtigt.

5.3 Leistungen oder Nutzungen von Einrichtungen des Standorts, die über den im jeweiligen Service- und Nutzungsvertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Buchung und werden gesondert berechnet. Abweichend von Ziff. 5.1 können Zusatzleistungen in Textform, insbesondere per E-Mail, gebucht werden.

5.4 Der Servicenehmer ist zur Zahlung der nach den jeweiligen Service- und Nutzungsverträgen oder einer ergänzenden Buchung vereinbarten Vergütung unabhängig davon verpflichtet, ob die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.

5.5 Bei einer Stornierung der Nutzung eines Meetingraums fallen die folgenden Stornogebühren an, wobei bereits geleistete Zahlungen mit den Stornogebühren verrechnet werden: Eine Stornierung mehr als 21 Tage vorher ist kostenfrei. Erfolgt die Stornierung zwischen 14 und 21 Tagen vorher, beträgt die Stornogebühr 50 % der vereinbarten Gesamtsumme. Erfolgt die Stornierung zwischen 7 und 14 Tagen vorher, beträgt die Stornogebühr 75 % der vereinbarten Gesamtsumme. Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vorher werden 100 % der vereinbarten Gesamtsumme berechnet. Zusatzleistungen wie bspw. Catering, die zum Zeitpunkt der Stornierung bereits beauftragt wurden und für die dem Servicegeber Kosten entstehen, werden dem Servicenehmer entsprechend in Rechnung gestellt.

6. Haftung des Servicegebers

6.1 Der Servicegeber haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen: Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Servicegeber unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Servicegeber nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Servicenehmer regelmäßig vertrauen darf). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Servicegebers für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden der Servicegeber nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten auch zugunsten dieser Personen.

6.3 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche wegen Arglist oder übernommener Garantien bleiben unberührt.

7. Aufrechnung, Minderung und Zurückbehaltungsrechte

Ein Recht zur Aufrechnung, zur Minderung sowie ein Zurückbehaltungsrecht stehen dem Servicenehmer nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Ansprüche zu. Rückforderungsansprüche des Servicenehmers gemäß § 812 BGB bleiben unberührt.

8. Pflichten des Servicenehmers

8.1 Der Servicenehmer wird dafür Sorge tragen, dass auch die Nutzer die vom Servicenehmer vertraglich übernommenen Pflichten insbesondere bei der Nutzung von Büros, Arbeitsplätzen und sonstigen Einrichtungen des Standorts einhalten. Der Servicenehmer haftet gegenüber dem Servicegeber für jeden Schaden, der dem Servicegeber dadurch entsteht, dass ein Nutzer schuldhaft gegen die vertraglichen Verpflichtungen verstößt.

8.2 Eine Übernachtung am Standort sowie eine Nutzung zu privaten Wohnzwecken sind nicht gestattet.

8.3 Der Servicenehmer stellt den Servicegeber von Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund von schuldhaften Rechtsverletzungen des Servicenehmers oder eines Nutzers gegen den Servicegeber geltend machen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen wettbewerbsrechtlicher, urheberrechtlicher und markenrechtlicher Verstöße. Die Freistellung umfasst alle im Zusammenhang mit den behaupteten Ansprüchen Dritter notwendigerweise entstandenen Kosten, einschließlich erforderlicher und angemessener Rechtsverteidigungskosten.

8.4 Der Servicenehmer ist verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung für durch Nutzer verursachte Schäden in ausreichender Höhe zu unterhalten. Zudem hat der Servicenehmer, soweit er eine juristische Person ist bzw. ein Gewerbe betreibt, eine Betriebshaftpflichtversicherung auf seine Kosten abzuschließen und während der Dauer der Nutzung aufrechtzuerhalten. Die Versicherung ist dem Servicegeber auf Verlangen nachzuweisen.

8.5 Der Servicenehmer ist für die von ihm und seinen Nutzern eingesetzte IT, Endgeräte, Software und Datensicherheit selbst verantwortlich. Er stellt sicher, dass er und seine Nutzer Programme verwenden (z.B. Antivirensoftware), die verhindern, dass ein Netzwerkschaden entsteht. Für die von dem Servicegeber zur Verfügung gestellten Geräte kann, abhängig von der IT des Nutzers, zusätzliche Software zur Nutzung erforderlich sein (z.B. Zugangssoftware zum Drucker). Der Servicegeber übernimmt insoweit keine Gewähr für deren Funktionsfähigkeit; eine etwaige Haftung des Servicegebers richtet sich im Übrigen nach Ziff. 6.

8.6 Der Servicenehmer ist für die Sicherung und den Schutz seiner Daten auf den von ihm oder von seinen Nutzern eingesetzten Geräten selbst verantwortlich und hat entsprechende Sicherungsmaßnahmen anzuwenden. Der Servicegeber trägt diesbezüglich keine Verantwortung; eine etwaige Haftung des Servicegebers richtet sich im Übrigen nach Ziff. 6.

8.7 Der Servicegeber orientiert sich bei der Ausstattung der Büros und Arbeitsplätze an der Arbeitsstättenverordnung. Der Servicenehmer ist, soweit er Arbeitgeber ist, für die Einhaltung der für ihn geltenden Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung selbst verantwortlich und hat, soweit dies erforderlich ist, selbst eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

8.8 Der Servicenehmer ist für etwaige aufgrund seiner eigenen Tätigkeit oder der Tätigkeit seiner Nutzer anfallende GEMA-Gebühren, Rundfunkbeiträge oder vergleichbare Abgaben selbst verantwortlich.

9. Internetnutzung

9.1 Soweit der Servicegeber dem Servicenehmer oder Nutzern einen Zugang zum Internet bereitstellt, darf der Internetzugang ausschließlich für geschäftliche Zwecke und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden. Der Servicenehmer hat sicherzustellen, dass auch seine Nutzer sowie sonstige Personen, denen er die Nutzung ermöglicht, diese Vorgaben beachten. Insbesondere sind rechtswidriges Kopieren, Verbreiten, Hochladen oder Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte sowie sonstige rechtswidrige Nutzungen untersagt.

9.2 Der Internetzugang wird über einen externen Provider und die am Standort vorhandene technische Infrastruktur bereitgestellt. Ein bestimmtes Verfügbarkeits-, Sicherheits- oder Bandbreitenniveau wird nicht geschuldet. Dem Servicenehmer ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und einer verminderten Bandbreite kommen kann.

9.3 Datenintensive Nutzungen, insbesondere Streaming, Downloads, Uploads oder Live-Streams, sind nur zulässig, soweit sie geschäftlich veranlasst sind und die Nutzung des Internetzugangs durch andere Servicenehmer oder Nutzer nicht unangemessen beeinträchtigen. Ist aufgrund der Tätigkeit des Servicenehmers eine dauerhaft erhöhte oder reservierte Bandbreite erforderlich, ist hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit dem Servicegeber zu treffen.

9.4 Wird der Servicegeber wegen eines schuldhaften Verstoßes des Servicenehmers, eines Nutzers oder einer sonstigen Person, der der Servicenehmer die Nutzung des Internetzugangs ermöglicht hat, gegen die vorstehenden Regelungen oder gesetzliche Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Servicenehmer den Servicegeber von diesen Ansprüchen sowie von den erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.

10. Datenschutz

10.1 Der Servicegeber und der Servicenehmer beachten den Schutz von personenbezogenen Daten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Die im Schließsystem erfassten personenbezogenen Daten werden von der Hausverwaltung gesammelt. Diese Erhebungen erfolgen i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, wie der Ausübung des Hausrechts, der Vermeidung von Straftaten sowie der Beweissicherung bei Straftaten.

10.3 Für die vom Servicegeber zur Verfügung gestellten oder durch dieses erhobene personenbezogene Daten gilt die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Zweckerreichung, Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

10.4 Im Übrigen gilt die unter gaensemarkt-loft.de einsehbare Datenschutzerklärung des Servicegebers.

11. Hausrecht

11.1 Der Servicegeber übt das Hausrecht am Standort aus.

11.2 Bei Störungen des Betriebs, Sicherheitsrisiken oder erheblichen Vertragsverstößen kann einzelnen Personen der Zutritt zum Standort untersagt werden.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Servicegebers.

12.2 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Servicegeber und dem Servicenehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

12.3 Ist der Servicenehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Servicegebers. Der Servicegeber ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB, dem Standort bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Servicenehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Mai 2026

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